Klein aber rein!
Überall da, wo Siedlungen oder Ortsteile nicht an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen sind, kommen Kleinkläranlagen zum Einsatz. In der Region Leipzig betrifft das dauerhaft rund 4.600 Grundstücke, für die ein Anschluss an das zentrale Abwassernetz aus technischen und/oder wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll wäre.
EU fordert Verbesserungen
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verlangt bis spätestens Ende 2015 auch für alle Kleinkläranlagen in Sachsen die Behandlung des Abwassers in einer biologischen Kleinkläranlage.
Biologische Kleinkläranlagen sind die Lösung
Die Grundstücksbesitzer müssen bis spätestens 2015 eine neue Kleinkläranlage bauen oder, wenn möglich, ihre bestehende Anlage um eine biologische Reinigungsstufe erweitern. Die Stadt Leipzig und der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Leipzig-Land (ZV WALL) koordinieren ein Verfahren zur schrittweisen Umstellung aller betroffenen Siedlungen und Ortslagen.
Die KWL bietet Grundstücksbesitzern für die Umstellung einen Komplettservice zum Vorzugspreis.
Auf den folgenden Seiten erfahren Grundstücksbesitzer alles rund um:
» Hintergründe und Angebote zu Neu-/Umbau und Wartung biologischer Kleinkläranlagen
» Wartung bestehender biologischer Kleinkläranlagen
» Entsorgung von Reststoffen aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
» Und natürlich erhalten Sie Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen





